April 23, 2007

steuerrecht

ha, da staunt der laie.
damit ihr das naechste mal beim ausser haus essen der firma eures vertrauens kein geld schenkt bzw dem baecker von nebenan etwas geld schenken- hier ein paar steuerliche regeln.
als beispiel nehme ich macdonalds.
wir alle wissen ja, das es zwei verschiedene umsatzsteuersaetze fuer nahrung gibt. 7% und 19% umsatzsteuer (im volksmund mehrwertsteuer). das eine ist fuer ausser haus essen und das andere fuer im haus essen. man bezahlt zwar fuer den bigmac immer das gleiche, aber die firma muss halt entweder 19 oder 7 prozent des umsatzes abfuehren. und genau das ist der punkt. drin essen bei mcdo schenkt ihnen geld. also wenn es denn schon fast food sein muss, dann immer schoen angeben, das man ausser haus isst. so muss mcdo naemlich mehr geld abfuehren. das ist kampf gegen den kapitalismus fuer den kleinen mann.
imbisswagen muessen uebrigens pauschal 7% abfuehren, wegen fehlnder vorrichtung zum verzehr an ort und stelle.
der baecker von nebenan muss, sobald er (steh-)tische hinstellt und kaffee anbietet uebrigens teilweise die vollen 19% abgeben.
und ihr wollt gar nich wissen wie schwer das ist, das am monatsende auseinanderzurechnen.

tja, so ist das.

1 comment:

Anonymous said...

öh soweit ich weiss, müssen die dann 19% abführen, wenn man drinne isst, oder?
fände ich irgendwie logischer ;)